Gleitzeit

Bei der Gleitzeitarbeit bestimmen die Mitarbeiter/-innen ihre tägliche Arbeitszeit nach persönlichen Bedürfnissen und betrieblichen Belangen innerhalb von Gleitzeitspannen selbst. Eine Anwesenheitspflicht besteht nur während der Kernzeit, die in neueren Modellen (Gleitzeit II) ebenfalls entfallen kann. In Form einer variablen Arbeitszeit kann die Mitarbeiterdichte über unterschiedliche Kernzeiten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesteuert werden.

Gleitzeit II
Es wird keine Kernzeit festgelegt. Die Mitarbeiter/-innen sind jedoch verpflichtet, die Lage ihrer Arbeitszeit nach gegenseitiger Absprache mit Kollegen und Vorgesetzten so einzuteilen, dass betriebsseitige Vorgaben für die Erbringung bestimmter Leistungen oder die Einhaltung von Mindestbesetzungsstärken ("Servicezeit" bzw. "Funktionszeit") eingehalten werden. 

Work-Life-Balance Nutzen
 Durch den flexiblen Arbeitsbeginn und das Arbeitsende kann z.B. Stress am Morgen, wenn Kinder noch in den Kindergarten gebracht werden, pflegebedürftige Personen versorgt werden müssen, abgebaut werden. Ebenso kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter seine Arbeitszeit besser an seine individuelle Leistungsfähigkeit anpassen (Morgenmenschen, Abendmenschen). 

Rechtliche Grundlagen
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung

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