Langzeitkonten/Lebensarbeitszeitkonten
Das Langzeitkonto dient der Anpassung der Arbeitszeit an Schwankungen im Arbeitsanfall, die über die Jahresarbeitszeit hinausgehen, und der Erhöhung der Flexibilität über das gesamte Arbeitsleben. Es werden Plusstunden angespart, damit in Lebensphasen, in denen z.B. mehr Zeit für die Familie, Pflege für ältere Angehörige oder für Weiterbildung gewünscht wird, die Arbeitszeit unter Beibehaltung eines gleichmäßigen Gehalts reduziert werden kann. Langzeitkonten ermöglichen auch einen früheren gleitenden Übergang in die Rente.
Voraussetzungen
- Tarifvertrag muss Langzeitkonten zulassen
- Vereinbarung von Ankündigungsfristen für Entnahmen
Chancen
- Erhöhung der Flexibilität für Betrieb und Beschäftigte
- Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
Kritische Aspekte
- Versuchung zum „Stunden-Hamstern“, daher Steuerung der Arbeitszeit erforderlich
- Regelungsbedarf hinsichtlich Zugriffsmöglichkeiten, etwaiger Verzinsung, Insolvenzsicherung („Flexi-Gesetz“)
Work-Life-Balance Nutzen
Mit dem Zeitkonto können die Beschäftigten sich besser an die verschiedenen Lebensphasen anpassen ohne für längere Auszeiten kündigen zu müssen
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, §§ 7ff. SGB IV