Teilzeitarbeit
Unter Teilzeitarbeit ist jedes Arbeitsverhältnis zu verstehen, dessen zeitlicher Umfang unterhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit vereinbart wird. Sie ist eine individualvertragliche Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Je nach Wunsch des Beschäftigten und nach dem betrieblichen Bedarf können Lage und Verteilung der Arbeitszeit beliebig gestaltet werden.
Voraussetzungen
- Arbeitsaufgabe lässt Teilzeit zu (zeitliche Entkoppelung oder Vertretung möglich)
Chancen
- Erhöhung der Flexibilität für Betrieb und Beschäftigte, Steigerung von Motivation, Produktivität
und Mitarbeiterleistung, bessere Vereinbarkeit von Work & Life, Beruf und Familie - Reduktion von Fehlzeiten und Fluktuation
- Bindung und Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern
Kritische Aspekte
- Übergabe des Arbeitsplatzes
- erhöhte Informations- und Kommunikationsanforderungen
- Transparenz der Anwesenheitszeit nach innen (Mitarbeiter) und außen (Kunden Lieferanten etc.)
- steigende Fort- und Weiterbildungskosten
- leicht erhöhter Verwaltungsaufwand (Gehaltsabrechnungen, Beurteilungen etc.)
Work-Life-Balance Nutzen: Die zeitlich begrenzte Übernahme einer Teilzeitstelle gibt den Beschäftigten die Chance, sich während besonders betreuungsintensiven Phasen auf Familienaufgaben zu konzentrieren. Die gewonnene (zeitliche) Flexibilität ermöglicht die Verbindung von Beruf und Privatleben - und den Familienpflichten kann in dem Rahmen vorübergehend Vorrang eingeräumt werden.
Rechtliche Grundlagen: Zur Förderung von Teilzeitarbeit trat ab 01.01.2001 das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge in Kraft. Zur Wahrnehmung von Pflegeaufgaben gelten das Pflegezeitgesetz von 2008 und das Familienpflegezeitgesetz von 2012.