Vertrauensabeitszeit
Vertrauensarbeitszeit beinhaltet zunächst den Wegfall der (elektronischen) Zeiterfassung mit dem Ziel, eine Vertrauenskultur mit „unternehmerisch denkenden Mitarbeiter/¬innen“ zu entwickeln. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der (die) Mitarbeiter/-in seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit selbst managt. Abweichungen in einem gewissen Rahmen gleicht er in Absprache mit dem Team eigenständig aus. Die Vertrauensarbeitszeit soll dem „Hamstern“ von Plusstunden und dem „Minuten-Denken“ der Mitarbeiter/-innen entgegenwirken und Kosten für die Zeiterfassung sparen. Bei der Vereinbarung einer Vertrauensarbeitszeit ist die Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen.
Voraussetzungen
- Vertrauenskultur
Chancen
- Förderung der Ergebnisorientierung und der Eigenverantwortung
Kritische Aspekte
- Ausreichende Personalkapazitäten, damit Vertrauensarbeitszeit nicht zulasten der Mitarbeiter geht
- wenig geeignet bei lang dauernden Arbeitsspitzen und -tälern, bei denen ein kurzfristiger Ausgleich nicht möglich ist
- oft erfolgt weiterhin manuelle Zeiterfassung durch Mitarbeiter, Vertrauensarbeitszeit ersetzt nicht die Planung und Steuerung der Arbeitszeit
Work-Life-Balance Nutzen
Wenn in der Unternehmenskultur eine Vertrauenskultur verankert ist, besteht eine gute Grundlage für eine selbst abgestimmte Arbeitszeitorganisation, die eine hohe Flexibilität in familiärer Hinsicht ermöglicht.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung